Alles Erdreich ist Österreich Untertan

Dokument 10

Sein Leben ist nicht der Stoff, aus dem Heldenepen sind. Er ist eine typische Figur des übergangs. Das halbe Jahrhundert der Herrschaft Kaiser Friedrichs III. (1415–1493) repräsentiert personelle Kontinuität vor dem Hintergrund einer Zeitenwende. Sein Wahlspruch und Akronym ohne letztgültige Deutung: AEIOV.

In seine Zeit fällt ein historisches Debakel, die Vertreibung Habsburgs aus der Schweiz und die Niederlage gegen die Eidgenossen, über die er 1469 die Reichsacht verhängt hatte. Er musste ab 1485 für ein halbes Jahrzehnt Wien an den ungarischen König Matthias Hunyadi (Corvinus) abtreten, bereits zwei Jahrzehnte davor war er von den Wienern unter Bürgermeister Wolfgang Holzer in der Burg belagert worden und hatte die Stadt an seinen (kurze Zeit später verstorbenen) Bruder Albrecht VI. übergeben. Nicht nur die Ungarn und die Türken, auch der österreichische und der steirische Adel, nicht zuletzt aber sein Bruder bekämpften ihn mit Vehemenz und Nachdruck; unzählige lokaler Adelsrevolten zeugen davon. Die Prämissen seiner Politik – vor allem die Wiedererlangung der politischen Einheit des Hauses Österreich unter Wahrung der Ansprüche auf die ungarische und böhmische Krone – führten die längste Zeit zu Passivität und Lähmung im Reich. Dementsprechend fiel das Urteil der Nachwelt wenig schmeichelhaft, bisweilen verächtlich oder hämisch aus. Inkonsequent sei er gewesen und zögerlich, schwach, aber zäh, und wenn er Erfolge zu verbuchen hatte, sei dies der Tatsache geschuldet, dass er alle seine Widersacher schlicht überlebt hat.

Aber da ist auch ein anderes Moment, das einer solchen über Generationen tradierten Sichtweise diametral entgegenläuft. Friedrich III. wurde als erster österreichischer Herzog zum römisch-deutschen Kaiser gekrönt, bestätigte in dieser Funktion am Dreikönigstag 1453 die den Habsburgern in den Fälschungen der Freiheitsbriefe zugestandenen Privilegien, machte diese, ein Jahrhundert nach ihrer Ausfertigung, zum Reichsrecht und befestigte, legitimierte damit den dynastischen Herrschaftsanspruch dieses seines Hauses. In eben diesem Sinne betreibt er konsequent die Heiligsprechung des dritten babenbergischen Leopold als eine gleichsam aus einem mythologisierten frühen Mittelalter hergeleitete dynastische Berufungsinstanz. Schließlich legt er, wenn auch eher indirekt, die Grundlagen für die Weiterentwicklung des habsburgischen Länderkonglomerats zur europäischen Großmacht, durch geschickte Annäherung an Karl den „Kühnen“ und die arrangierte Hochzeit seines Sohnes Maximilian I. mit dessen Tochter Maria, der Erbin von Burgund.

1415 in Innsbruck geboren, war Friedrich Herzog der Steiermark, Kärntens und Krains, ab 1440 römisch-deutscher König, ab 1452 (letzter in Rom gekrönter) Kaiser des Heiligen Römischen Reiches. Ein halbes Jahrhundert lang stand Friedrich an dessen Spitze, er ist eine Figur des Übergangs gleichermaßen wie eine der Kontinuität. Zeitlebens blieb er der mittelalterlichen Gedankenwelt verhaftet, wurde aber in Gestalt seines Sekretärs, des Historikers und Poeten Enea Silvio Piccolomini, des späteren Papstes Pius II., mit neu- zeitlichem Humanismus und der italienischen Renaissance konfrontiert. Weithin bekannt geworden ist er allerdings vornehmlich durch eine Marotte. Nach seiner Rückkehr aus dem Heiligen Land legt der 22-jährige ein Notizbuch an, in dem erstmals die Vokalreihe AEIOV (AEIOU) als eine Art persönliches Motto aufscheint. Er wird sie an einer Unzahl von Kunstobjekten, liturgischen Gegenständen, Gebäuden, baulichen Artefakten anbringen (lassen) – an der Bürgerspitals- und der Ruprechtskirche in Wien, an Burg und Dom in Graz, an der Linzer Burg, an einem Denkstein in St. Maria dell’Anima in Rom, am Wiener Neustädter-Altar im Stephansdom. Als 1443 im Zuge von Aushubarbeiten beim Dom ein in der Folge berühmter Mammutknochen zum Vorschein kommt, wird auch dieser mit der ominösen Signatur versehen. Vor allem aber findet sie sich in vier einzigartigen, ganzseitigen Wappenminiaturen in einer 1446 angelegten und seit dem 19. Jahrhundert so bezeichneten „Handregistratur“ Friedrichs.*

Es ist ein „mystisches Monogramm“ ganz in der Art und Tradition spätmittelalterlicher Geheimcodes und des ihnen zugeschriebenen Abwehrzaubers. Häufig finden sich demnach okkulte Deutungsversuche, doch die eigentliche Bedeutung der Vokalreihe bleibt bis heute ein Rätsel. Praktisch-politischen Sinn jedenfalls erhielt sie zwei Jahrhunderte später, da das Haus Habsburg nach Abwehr der osmanischen Bedrohung und mit seiner Herrschaft in Spanien am Sprung zur Weltmacht stand. Das zutiefst persönliche Zeichen AEIOV wird nunmehr im Sinne eines dynastischen Sendungsbewusstseins zum Symbol eines in das Globale erweiterten Prinzips, eines „unvergänglichen“ Österreichs. Austria erit in orbe ultimo (Österreich wird bestehen bis ans Ende der Welt) wird es nunmehr heißen, und: Austria est imperare orbi universo (Österreich ist es bestimmt, die Welt zu beherrschen). Und auch eine zeitgenössische Interpretation in deutscher Sprache liegt vor: „Alles Erdreich ist Österreich untertan.“

Wie aber stellt sich jenes territoriale Gebilde, für das sukzessive die Bezeichnung Österreich gebräuchlich wurde, zur Zeit Friedrichs und seines Sohnes Maximilian tatsächlich dar? Massive, ja entscheidende soziale Kämpfe, fortgesetzte Konfrontationen zwischen landesfürstlicher Zentralgewalt und ständischem Länderpartikularismus bestimmen die weitere Gestaltung dieser Länder. Sie erscheinen als ein Ständestaat, als eine eigensinnige Stufe der Staatsbildung im Übergang von einer feudalen, auf dem Lehensbande und der Grundherrschaft beruhenden gesellschaftlichen Organisation hin zum „postfeudalen“, auf der Entwicklung der Warenproduktion und des Warenhandels basierenden Staatswesen der frühen Moderne. Die Stände (Landtage) – als archaisch-parlamentarische Körperschaften die Versammlung der Lehensmannen des Fürsten, zu denen in weiterer Folge Vertreter der Städte, in Tirol auch der freien Bauernschaft traten – sind in ihrer Macht auf die jeweiligen Landschaften beschränkt; allerdings bildet jede dieser Landschaften einen mehr oder minder selbständigen Staat, der sich mit den anderen zu bestimmten Zwecken für bestimmte Zeit verbinden, dies aber zu jedem Zeitpunkt auch wieder lösen kann. Solche von der jeweiligen Machtbalance zwischen fürstlicher Zentralgewalt und Landständen bestimmte (partielle) Souveränität findet ihre Entsprechung in der Gestaltung der sozialen Hierarchien im Inneren: Die erdrückende Mehrheit der (unter-)bäuerlichen Bevölkerung war dem Staat nicht unmittelbar unterworfen, sondern vielmehr mediatisiert, das heißt, der Staat übte seine Herrschaft vermittelt durch die Gutsherren aus, denen vor allem anderen die richterliche Gewalt über die hörige Bauernschaft zukam.

Soweit also das Recht der Stände galt, kam den Kronländern de facto der Status der Selbstständigkeit zu, soweit die Macht des Landesfürsten (Kaisers) reichte, bildeten sie – so dieser denn überhaupt zu herrschen vermochte – eine Einheit. Jegliche Einschränkung ständischer Autorität und Befugnisse musste demnach gleichbedeutend sein mit einem tendenziellen Autonomieverlust der Kronländer. Landesherr und Stände waren somit keines- falls Organe ein und desselben Staates, vielmehr bestanden zwei voneinander unabhängige souveräne Gewalten auf gleichem Territorium – eine eigensinnige Doppelherrschaft, in der die landesherrliche Gesetzgebung, Verwaltung und Einnahmewirtschaft ihr jeweiliges Gegenstück auf Seiten der Landstände findet. Dies galt im Wesentlichen auch für das Heereswesen, und noch in den Anfängen des Dreißigjährigen Kriegs kämpften die Truppen von Österreich ob und unter der Enns gegen das Aufgebot des Kaisers. Erst die Entwicklung neuer, „moderner“ Instrumente und Institutionen wie stehendes Heer und professionelle Bürokratie wird den Ausbau und die Festigung der Zentralgewalt, der landesfürstlichen Hoheit über ein geschlossenes Gebiet ermöglichen.

 

*Für den persönlichen Gebrauch Friedrichs III. bestimmt und in dessen Auftrag ausgefertigt, vereint der Kodex zentrales herrschaftliches Informationsgut, das u. a. von Abschriften der Goldenen Bulle und des Rudolfinischen Fälschungskomplexes der österreichischen Freiheitsbriefe über eine Papst-Kaiser-Chronik und den Text des römischen Krönungsordos bis hin zu Notizen zur Aachener Königskrönung (1442) reicht. Die von einem anonymen Meister ausgeführten Miniaturen suchen in der mitteleuropäischen Buchmalerei des 15. Jahrhunderts ihresgleichen.

 

– Wolfgang Maderthaner –

 

 


* Für den persönlichen Gebrauch Friedrichs III. bestimmt und in dessen Auftrag ausgefertigt, vereint der Kodex zentrales herrschaftliches Informationsgut, das u. a. von Abschriften der Goldenen Bulle und des Rudolfinischen Fälschungskomplexes der österreichischen Freiheitsbriefe über eine Papst-Kaiser-Chronik und den Text des römischen Krönungsordos bis hin zu Notizen zur Aachener Königskrönung (1442) reicht. Die von einem anonymen Meister ausgeführten Miniaturen suchen in der mitteleuropäischen Buchmalerei des 15. Jahrhunderts ihresgleichen.

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AEIOV

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1446. In der berühmten Handregistratur des ersten Habsburgerkaisers, Friedrich III., einer Art persönlichem Notiz- und Gedächtnisbuch, finden sich vier herausragende Wappenminiaturen eines anonymen Meisters, versehen mit dem rätselhaften AEIOV-Monogramm.

Handregistratur Friedrich III

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1446. In der berühmten Handregistratur des ersten Habsburgerkaisers, Friedrich III., einer Art persönlichem Notiz- und Gedächtnisbuch, finden sich vier herausragende Wappenminiaturen eines anonymen Meisters, versehen mit dem rätselhaften AEIOV-Monogramm.