Habsburg in Österreich

Dokument 05

Beurkundet mit königlichem Siegel in Gold, sichert Rudolf von Habsburg seiner Dynastie am Reichstag im Dezember 1282 eine Hausmacht: die Söhne Rudolf und Albrecht werden mit den Herzogtümern Österreich und Steiermark sowie mit Krain und der Windischen Mark belehnt. Von nun an sind alle Habsburger „von Österreich“.

Das opulente Stiegenhaus im Haus-, Hof- und Staatsarchiv wird von zwei großen Wandgemälden geziert, die viel über das Selbstverständnis des Hauses aussagen: Das eine zeigt den Besuch Kaiser Franz Josephs anlässlich der Eröffnung des neuen Hauses, das andere zeigt die Gründung des Archivs durch Maria Theresia 1749. Auf dem Gemälde sind zahlreiche Dokumente abgebildet, nicht nur schematisch, sondern eindeutig als real existierende Schriftstücke zu erkennen. Die Auswahl der gezeigten Dokumente wirft ein Licht auf das Verhältnis der habsburgischen Dynastie zu ihrer Geschichte. Zu sehen sind etwa die Goldene Bulle von 1356, mit der die Königswahl im Heiligen Römischen Reich geregelt wurde, und die Pragmatische Sanktion von 1713, die die Unteilbarkeit der habsburgischen Länder und die weibliche Erbfolge festhielt.

Und natürlich fehlt auch das Dokument nicht, das den Grundstein für die jahrhundertelange habsburgische Herrschaft in Österreich bildet. Am Hoftag in Augsburg 1282 erhob König Rudolf von Habsburg seine Söhne Rudolf und Albrecht in den Reichsfürstenstand und belehnte beide mit den Herzogtümern Österreich und Steiermark sowie mit Krain und der Windischen Mark. Rudolf ließ diese Urkunde mit seinem königlichen Siegel in Gold beglaubigen, woraus die Bedeutung des Dokuments für ihn selbst und seine Söhne für den Betrachter auf den ersten Blick ersichtlich wird – ohne dass man ein einziges Wort gelesen haben muss. Ab diesem Zeitpunkt nennen sich die Habsburger „von Österreich“.

Wie war es dazu gekommen, dass die Habsburger, ein Grafengeschlecht benannt nach der Stammburg im Aargau, zu Herzögen von österreich wurden? Nach dem Aussterben der Babenberger im Mannesstamm 1246 mit Friedrich II. hatten sich die österreichischen Landherren 1251 an den böhmischen König Přemysl Otakar II. gewandt und ihm die Herrschaft in Österreich angetragen [Es ist ein gutes Land]. Dieser hatte sich einverstanden erklärt und zur Festigung seiner Position die um 25 Jahre ältere Margarete, die Schwester des letzten männlichen Babenbergers, geheiratet. Die Ausdehnung seiner Herrschaft auf die Steiermark, Kärnten und Krain stand rechtlich jedoch auf tönernen Füßen – eine Belehnung hatte niemals stattgefunden. Aufgrund seiner angehäuften Machtfülle konnte er sich trotzdem berechtigte Hoffnungen auf das römische Königtum machen. Am 1. Oktober 1273 wurde aber nicht Otakar, sondern Rudolf von Habsburg einstimmig zum römischen König gewählt. Bereits kurz nach seiner Krönung machte sich Rudolf daran, entfremdetes Reichsgut wieder einzuziehen. An Otakar erging die Aufforderung, die Herzogtümer Österreich, Steiermark und Kärnten sowie Krain und die Windische Mark herauszugeben, was letztlich zum Reichskrieg führte und mit dem Tod Otakars endete. In der Folge gelang es König Rudolf von Habsburg, die Zustimmung der Kurfürsten zur Belehnung seiner Söhne mit Österreich und der Steiermark zu erlangen. Die Belehnung Albrechts und Rudolfs erfolgte zu gesamter Hand, ein bis dahin unbekanntes Element in der österreichischen und steirischen Verfassung. Das hieß de facto, dass sich die beiden Brüder die Herrschaft teilten. Diese Regierungsform wurde vom ansässigen Adel mit Missfallen aufgenommen, was dazu führte, dass es schon 1283 mit der Rheinfeldener Hausordnung zu einer neuen Regelung kam. Von nun an übernahm der erstgeborene Sohn Rudolfs, Albrecht, die Regentschaft alleine. Sein zweiter Sohn Rudolf sollte vom Bruder entsprechend entschädigt werden. Dass dies in der Folge nicht geschah, führte zu einer Familientragödie: Der nachgeborene Sohn Rudolfs und Enkel König Otakars (!), Johann, ermordete 1308 seinen Onkel König Albrecht I. aus Groll darüber, dass ihm sein Erbe vorenthalten wurde.

Für die Habsburger stellte die Belehnung mit Österreich und der Steiermark den ersten wichtigen Schritt zum Aufbau einer Hausmachtstellung innerhalb des Verbandes des Heiligen Römischen Reiches dar. Mit den Erwerbungen Kärntens 1335 und Tirols 1363 wurde sie bedeutend ausgebaut. Die konsolidierte Herrschaft in diesen Ländern bildete die Ausgangsbasis für den Aufstieg der Habsburger im späteren Mittelalter und in der Neuzeit.

– Kathrin Kininger –

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Belehnungsurkunde: Die Habsburger in Österreich und der Steiermark

Dokument 05

27. Dezember 1282, Augsburg. König Rudolf von Habsburg belehnt seine Söhne Albrecht und Rudolf mit den Herzogtümern Österreich und Steiermark sowie mit Krain und der Windischen Mark.

Monogram König Rudolf von Habsburg

Dokument 05

Das Monogramm, das sich auf zahlreichen mittelalterlichen Herrscherurkunden findet, steht als Zeichen für die Person des Herrschers. Es setzt sich aus den Buchstaben des Namens bzw. des Titels des Ausstellers der Urkunde zusammen und dient gemeinsam mit dem Siegel der Beglaubigung der Urkunde. Bis in die erste Hälfte des 12. Jahrhunderts brachte der Herrscher sogar eigenhändig den sogenannten Vollziehungsstrich an, der dem Schriftstück höchste Glaubwürdigkeit verlieh. Diese Praxis wurde aber nicht weitergeführt; erst wieder im 14. Jahrhundert werden Herrscher in Urkunden mit ihren Unterschriften eigenhändig tätig. Das Monogramm, als sichtbares und allgemein verständliches Zeichen, vergegenwärtigte in einer weitgehend schriftlosen Zeit und gegenüber einem schriftunkundigen Publikum die Person des Herrschers symbolhaft. Das mitunter sehr kompliziert zusammengesetzte und nicht auf den ersten Blick entschlüsselbare Zeichen dient aber nicht zuletzt auch als dekoratives Element der ansonsten oft schmucklosen Urkunden.