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Wolfgang Maderthaner, Generaldirektor des österreichischen Staatsarchivs
Die Rettung des Abendlandes
Dokument 20
Die zweite Belagerung Wiens im Sommer 1683 seitens der osmanischen Streitmacht unter dem Großwesir Kara Mustafa endet nach zwei Monaten erbittertem Stellungskrieg und harten Entbehrungen für Zivilbevölkerung wie Krieger beider Fronten mit einem Triumph des christlichen Entsatzheers.
Eine definitive Entscheidung in der welthistorischen Konfrontation zwischen Hofburg und Hoher Pforte wird gegen Ende des 17. Jahrhunderts anstehen – gleichsam als triumphale Apotheose des von den Habsburgern gegen die Reformation geführten Kreuzzuges. Sie findet vor dem Hintergrund schwerer Auseinandersetzungen des magyarischen Adelsparlaments mit der Krone statt, die in ihrem Bestreben, Absolutismus wie Katholizismus durchzusetzen, die ungarische Verfassung gebrochen und den Reichstag weitgehend ausgeschaltet hatte. Der habsburgische Regent Kaiser Leopold I., bigott und von durchaus ambivalentem Charakter, war von einem korrupten Hofstaat und einer mächtigen Hofgeistlichkeit umgeben – allen voran der spanische Franziskaner Royas y Spinola und die italienischen Kapuziner Sinelli und Marco d’Aviano, deren Macht, wie der venezianische Gesandte am Wiener Hof schrieb, weit „über die Grenzen des Gewissens hinaus“ reichte. Die Erhebung des ungarischen Adels wurde mit einer gegenreformatorischen Offensive beantwortet; die protestantischen Bürger der oberungarischen Freistädte (wie z.B. Sopron) sollten für die Rebellion der Magnaten büßen. Die Glaubensverfolgung erwies sich aber als wenig produktiv – vielmehr trieb sie die Bürger und Bauern in die Hände des aufständischen Adels, dessen militärischer Arm – die Kuruzzen – sich gegen den Kaiser erhob: 1682 befand sich de facto ganz Oberungarn in den Händen des Kuruzzenführers Imre Graf Thököly. Als im Jahr darauf die Türken einbrachen, stießen sie demnach auf keinerlei nennenswerten Widerstand, und der Palatin Graf Esterházy musste dem Kaiser melden, dass sich nirgendwo Loyalität mit dem Herrscherhaus zeige und sich die wenigen noch verfügbaren Truppen auf der Flucht befänden: „Eure Majestät hat hier an meiner Seite keine Menschenseele, die zum Dienst bereit wäre.“
Vor diesem Hintergrund ist die militärische Leistung des türkischen Oberbefehlshabers Großwesir Kara Mustafa umstritten. Anstatt die zunächst völlig desorganisierte Stadt im Handstreich zu nehmen (noch am Tag der Flucht des Kaisers stand keine einzige Kanone auf den Wällen Wiens), anstatt seine brillante und gefürchtete Kavallerie einzusetzen, nutzt er sie zur großen Spekulation. Er verfolgt den endlosen Flüchtlingsstrom, der Richtung Semmering zieht und wirft Tausende niederösterreichische Bäuerinnen und Bauern auf die kleinasiatischen Sklavenmärkte, wo die Preise allerdings sofort ins Bodenlose fallen. Kara Mustafa richtet sich indes auf eine lange Belagerung ein. Immer und immer wieder lässt er seine multinationalen Elitetruppen – die Janitscharen – auf dem immer gleichen, von Schützengräben durchzogenen Areal anrennen; in diesem Niemandsland vor den Wällen türmen sich die verwesenden Leichen zu meterhohen Hügeln, deren Gestank in unerträglicher Weise über dem gesamten Kampfgebiet liegt. Eine neue Waffe, die Handgranate, wird im Nahkampf eingesetzt; Kanonen, Mörser und riesige Minensprengungen verwandeln die Befestigungsanlagen in eine einzige Felsen- und Karstlandschaft. Die Verluste der Verteidiger liegen bei vierzig Prozent.
Noch zu einem Zeitpunkt, da Wien endgültig zu fallen drohte, da die Sprengung des Hauptwalls unabwendbar geworden schien, stritten, feilschten und intrigierten die zur Befreiung der Stadt versammelten christlichen Fürsten – ging es doch um nicht weniger als die historische Rolle eines „Retters des Abendlandes“. Am 12. September 1683 schließlich, in allerletzter Stunde, feierte das von Kaiser und Papst aufgestellte Entsatzheer unter der formalen Führung des Polenkönigs Jan III. Sobieski einen überzeugenden Sieg über die von Seuchen wie von physischer und psychischer Überlastung bereits stark geschwächten Besatzer. Als der eigentliche Kopf hinter der auf unübersichtlichem, überaus schwierigem Terrain geschlagenen, den gängigen militärisch-strategischen Usancen des 17. Jahrhunderts diametral zuwiderlaufenden Kesselschlacht erwies sich Herzog Karl von Lothringen, ein wienerischer Franzose, in dessen Gefolge sich als Volontär auch Prinz Eugen befand. Die osmanische Expansion war gestoppt, nicht zuletzt wohl auch deshalb, weil sie an ihre logistischen, strategischen und strukturellen Grenzen gestoßen war. Bis zu 100.000 Menschen sollen im Zuge des Unternehmens getötet oder in die Sklaverei verschleppt worden sein, weite Landstriche südlich der Donau waren verwüstet, die Wiener Vorstädte niedergebrannt, Tausende von Behausungen zerstört; große Teile des östlichen Niederösterreich mussten neu besiedelt werden.
Man hat im Übrigen bei der Aufteilung der Beute und der legendär gewordenen Reichtümer, die das Türkenheer hinterließ, auf die Verteidiger Wiens keinesfalls vergessen. Von den rund 6.000 Überlebenden bekam jeder etwas mehr als vier Gulden als Anerkennung. Die Bäckergesellen, die in ihrer nächtlichen Arbeit etliche drohende Minenangriffe entdeckt und vereitelt hatten, erwarben zudem das Privileg, auf allen Plätzen und Gassen der Hauptstadt jederzeit nach Belieben dem Kegelspiel nachgehen zu dürfen.
– Wolfgang Maderthaner –
Bündnis zwischen Kaiser Leopold I. und König Johann III. Sobieski
Dokument 20
31. Mai 1683, Warschau. Offensiv- und Defensivbündnis zwischen Kaiser Leopold I. und König Johann III. Sobieski von Polen gegen die Türken, inseriert in die Ratifikation König Johanns III.
Dokument 20
AT-OeStA/HHStA UR AUR 1683 III/ V 31
Bündnis zwischen Kaiser Leopold I. und König Johann III. Sobieski
Dokument 20
Wir Johannes III., von Gottes Gnaden König von Polen, Großherzog von Litauen, Rothruthenien, Preußen, Masowien, Samogitien, Kiew, Wolhynien, Podolien, Podlachien, Livland, Smolensk, Sewerien, Tschernigow.Mit dem Wortlaut der vorliegenden Urkunde machen wir bekannt und offenkundig. Dass, weil es aufgrund täglicher Erfahrung für gewiss erachtet werden kann, dass die ottomanische Herrschaft für die Christenheit besonders drückend ist und von Tag zu Tag vorwärtskommt, dass keineswegs gemeinsam beratschlagt wurde und zum Zurückschlagen der gemeinsamen Gefahr keinerlei Vorsorge durch Waffenallianzen und Bündnisse getroffen wurde. dass augenblicklich auch in allen Gegenden im türkischen Europa wie auch sogar in Asien solche Kriegsvorbereitungen stattfinden, die nur für die christlichen \/ölker, am meisten aber für die Königreiche, die nahe bei Ungarn gelegen sind, so wie für unser Königreich Polen schädlich sein können, weshalb deren volle Sicherheit nicht anders zu erreichen scheint, als wenn dazu gegen den Angriff des ungeheuerlichen Feindes Vorsorge getroffen würde und durch die sämtlichen Streitkräfte das Geraubte wiedergewonnen würde, wobei vor allem die väterliche Sorge des universalen Hirten lnnozenz XI. dazu antrieb, die schon seit einigen Jahren mir den erfolgreichsten Aufforderungen ein für den allerheiligsten Glaubens- und Religionseifer, für das Heil so vieler Völker und für die Ehre des christlichen Namens einzugehendes heiliges Bündnis betrieb. Deshalb und während die heilige kaiserliche Majestät zugleich auch die Vertragsbrüchigkeit der Türken gründlich bedachte, mit welcher diese so oft den Bruch des kurz zuvor geschlossenen Friedens versuchten, nämlich in der Grenzüberschreitung Podoliens und durch den häufigen Einfall der Tataren in unsere Provinzen, geschweige denn dass nach Ablauf des Waffenstillstands durch den Schurz der aufständischen Untertanen der heiligen kaiserlichen und königlichen Majestät nach dem Königreich Ungarn geschnappt wird und schließlich nach und nach allen eine universelle Gefahr droht, befahl und bestellte die heilige kaiserliche Majestät ihre Bevollmächtigten und sandte zu uns den hochgeborenen und rühmlichen Karl Ferdinand Graf von Waldstein, Baron in Zwigan, Münchengrätz, Leutschin und Groß Augezd, seinen geheimen Rat, Kämmerer und obersten Hofmeister der Kaiserinwitwe Herrin Eleonora, seiner lieben Mutter, Ritter vom Goldenen Vlies, als Legaten und Johann Christoph Zierowsky, Freiherrn von Zierowa in Hennersdorf, Geltendorf und Klein Schottkau. seinen Rat und Ablegaten, der sich schon zuvor in Polen aufhielt, denen er kraft seiner Vollmachtschreiben, die am zweiten Jänner des gegenwärtigen Jahres 1683 datiert sind, volle und vollständige Möglichkeit und Macht gewährte, gab und übertrug, sodass sie im Namen seiner Majestät und seiner Nachfahren als Könige von Ungarn und Böhmen und Erzherzöge von Österreich mit uns und den Ständen unseres Königreiches und des Großherzogrums Litauen ein Offensiv- und Defensivbündnis zugleich oder, wenn einer von ihnen verhindert und abwesend oder nicht gesund wäre, auch gesondert verhandeln, durchführen und beschließen können und vermögen.Und ebenjene kamen durch häufiger in Warschau am Ort der Generalversammlungen [Sejm] des Königreiches abgehaltene Konferenzen mit unseren und von den Ständen unseres Königreiches und des Großherzogtums Litauen dazu deputierten Kommissaren - nachdem die Hilfe des göttlichen Namens angerufen wurde und nach vorhergehender reiflicher Überlegung - zu den gegenseitigen Bündnisgesetzen in der folgenden Weise überein, nämlich:Es sei allen und jedem Einzelnen, die es angeht und die es auf irgendeine Weise angehen könnte, bekannt, dass zwischen dem erlauchten und mächtigsten Fürsten und Herrn Leopold, erwähltem Römischen Kaiser und immer Augustus, König von Deutschland, Ungarn, Böhmen, Dalmatien, Kroatien, Slawonien, Erzherzog von Österreich, Herzog von Burgund, Brabant, Steiermark, Kärnten, Krain, Markgraf von Mähren, Herzog von Luxemburg und Ober- und Niederschlesien, Württemberg und Teck, Fürst von Schwaben, Graf von Habsburg, Tirol, Pfirt, Kyburg und Görz, Landgraf des Elsass, Markgraf des Heiligen Römischen Reiches von Burgau und Ober- und Niederlausnitz, Herr der Windischen Mark, von Pordenone und Salins, auf der einen Seite und dem erlauchten und mächtigen Fürsten und Herrn Johann III., König von Polen, Großherzog von Litauen, Rotruthenien, Preußen, Masowien, Samogitien, Kiew, Wolhynien, Podolien, Podlachien, Livland, Smolensk, Sewerien und Tschernigow, dem Königreich und der Republik Polen und dem Großherzogtum Litauen auf der anderen Seite über eine engere Freundschaft, Korrespondenz und über ein untereinander einzugehendes Bündnis für gegenseitige Verteidigung und Sicherheit der Königreiche, Provinzen und Bezirke vor einigen Jahren verhandelt wurde, nun aber zu befürchten ist, dass im nahen Ungarn das Böse sich weiter verbreite und vor allem die Königreiche und Bezirke ihrer zuoberst erwähnten Majestäten an sich reißt.Deshalb gefiel es auf beiden Seiten, das begonnene, so heilbringende Werk durch bestimmte, speziell um dieses zu beschließen entsandte Minister wieder aufzugreifen, zur Reife zu bringen und fertigzustellen. Und so kamen auf beide Seiten die legitim bestellten Bevollmächtigten zusammen, nämlich auf der Seite der heiligen kaiserlichen Majestät die hochgeborenen und vortrefflichsten Herren, Herr Karl Ferdinand Graf von Waldstein, Baron in Zwigan, Münchengrätz, Leutschin und Groß Augezd, Rat seiner Majestät und geheimer Kämmerer und oberster Hofmeister der Kaiserinwitwe Eleonora, Ritter vom Goldenen Vlies und Legat, und Johann Christoph Zierowsky, Freiherr von Zierowa in Hennersdorf, Geltendorf und Klein Schottkau, Rat und Ablegat der heiligen kaiserlichen Majestät.Von der Seite aber der heiligen königlichen Majestät und des Großherzogs von Litauen, des Königreiches und der Republik Polen und des Goßherzogtums Litauen die Deputierten aus dem Senat und dem Ritterstand, die ehrwürdigen Patres in Christo, die Herren, hochgeborene, rühmliche und wohlgeborene Johannes Malachowski, Bischof von Krakau, Nikolaus Stephan Pac, Bischof von Wilna [Vilnius], Michacl Radzieiowski, Fürstbischof von Ermland und Samland und Fürst des Heiligen Römischen Reiches, Stanislaus Witwicki, Bischof von Luzk und Brest, Kasimir Opalinski, Bischof von Kulm und Pomesanien, Stanislaus Woienski, Bischof von Kamieniec, Albert Konstantin Breza, Kastellan von Wolhynien, Wladislaus Los, Kastellan von Kulm.Andreas Potocki, Kastellan von Krakau, Felician Potocki, Palatin [Woiwode] von Krakau, Christophorus Grzymultowski, Palatin von Posen, Kasimir Sapieha, Palatin von Vilnius, der höchste Heeresführer der Heere [Großhetman] des Königreiches Polen, Nikolaus von Granow Sieniawski, Palatin von Wolhynien, Feldherr [Campidux, Feldhetman] der Heere des Königreiches, Martin in Zamość Zamoyski, Palatin von Lublin, Johannes von Kozielsk Oginski, Palatin von Polozk, Feldherr [Campidux, Feldhetman] des Großherzogtums Litauen, Johannes Antonius Chrapowicki, Palatin von Witebsk, Franziskus Bielinski, Palatin von Marienburg, Wladislaus Denhoff, Palatin von Pommern, Martin Katski, Kastellan von Lemberg, Generalpräfekt der Artillerie des Königreiches, Stanislaus Karl Lużecki, Kastellan von Podlachien, Otto Felkerzamb, Kastellan von Livland. Stanislaus Lubomirski, Oberster Marschall [Großmarschall] des Königreiches, Johannes Wiepolski, Oberster Kanzler [Großkanzler] des Königreiches, Johannes Gminski, Prokanzler [Unterkanzler] des Königreiches, Dominik Nikolaus Fürst Radziwill, Prokanzler [Unterkanzler] des Großherzogtums Litauen, Benedikt Sapieha, Oberster Schatzmeister [Großschatzmeister] des Großherzogtums Litauen, [Hieronim Augustyn] Lubomirski, Ritter des Malteserordens, Marschall des Königshofes, Andreas Zaluski, Großsekretär des Königreiches, nominierter Bischof von Kiew, Kanzler seiner heiligen königlichen Majestät, Christoph Gninski, Referendar des Königreiches, Abt von Wagrowiec, Raphael Graf in Leszno [Leszczynski], Fahnenträger des Königreiches, Marschall der Generalvolksversammlungen [Sejmmarschall], Franziskus in Zakliczyn Jordan, Mundschenk des Königreiches, Hauptmann [Starost] von Dobczyce, Deputierter aus der Provinz KleinpolensJohannes Krasinski in Krasnc, Referendar des Königreiches, Hauptmann [Starost] von Warschau, Deputierter aus der Provinz Großpolen, Franziskus Sapieha, Oberststallmeister [Großstallmeister] des Großherzogtums Litauen, Deputierter aus dem Großherzogtum Litauen, Joseph Sluszka, Fahnenträger des Großherzogtums Litauen, Deputierter aus dem Rittterstand Andreas Johannes von Zydow Zydowski, Vizehauptmann [Stellvertretender Starost] und Burgrichter von Krakau, Martin Olszowski, Hauptmann [Starost] von Wielun, Martian Czaplić von Szpanow, Unterkämmerer [Succamerar] von Kiew, Deputierter von Kleinpolen, Kasimir Sapieha, Hauptmann [Starost] von Brest, Stephan Zahorowski, Hauptmann [Starost] von Wolodymyr, Alexander Przyiemski, Fahnenträger von Kalisz, Hieronymus Kuropatnicki, Landrichter von Lemberg, Deputierter aus Großpolen, Melchior Gurowski, Mundschenk [Pocillator] von Posen, Hyacinth [Jaćek] Rostworowski, Fahnenträger von Liv, Jakob Wilkotarski, Stellvertretender Burgrichter von Wschowa, Seraphin Glembocki, Jäger von Inowroclaw, Eustachius Grotus, Hauptmann [Starost] von Raygrod. Nachdem die Vertragsakten der Bevollmächtigten auf beiden Seiten rechtmäßig ausgetauscht wurden, kam man zu den gegenseitigen Bedingungen, Gesetzen und Artikeln des engeren Offensiv- und Defensivbündnisses wie folgt überein:Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit Es möge zwischen den durchlauchtigsten und mächtigsten Fürsten, Herrn Leopold, durch die Hilfe der göttlichen Milde Kaiser und immer Augustus, und den Nachfolgern seiner Königreiche Ungarn und Böhmen und auch des Erzherzogtums Österreich und auch der übrigen erblichen Provinzen seiner Majestät auf der einen Seite und Herrn Johannes dem Dritten, von Gottes Gnaden König von Polen und Großherzog von Litauen und dem Königreich Polen und dem Großherzogtum Litauen auf der anderen Seite jene Allianz des Geistes und der Waffen bestehen, welche die Königreiche und die sowohl durch die Gemeinsamkeit der Gefahren des ottomanischen Krieges verbundenen Provinzen beider Majestäten, und in diesen die Pflege des allerheiligsten Glaubens und das Heil so vieler Völker, nicht nur vor der weiteren Aggression des schrecklichen Feindes sicher bewahren, sondern auch, nachdem das von beiden Seiten Geraubte wiedergewonnen sein wird, durch einen festen und beständigen Frieden beglücken könnte.Und diese waren die wahren Motive, welche die heilige königliche Majestät und die Republik Polen zur Notwendigkeit dieses Bündnisvertrages hinführten: nämlich diese, welche die nachbarschaftlichen wie eigenen Gefahren betrachtend wohl vorausgesehen hatten, dass der vor einigen Jahren mit den Türken geschlossene Frieden, der durch viele Störungen verletzt wurde, nicht lange dauern würde, vor allem aber weil die väterliche Sorge des universalen Hirten Innozenz XI. vor einigen Jahren nicht abgelassen hatte, die Großmütigkeit seiner königlichen Majestät und die Frömmigkeit der Stände des Königreiches zu diesem heiligen Krieg mit glühenden und brennenden und wiederholten Aufforderungen und versprochenen Hilfsleistungen anzustacheln.Es möge also zwischen den oben erwähnten Majestäten und ihren Thronfolgern, den Königreichen und Ländern eine Allianz eines defensiven Krieges geben, die erste wird bis zur glorreichen und stabilen Friedensstiftung beider Parteien mit dem gemeinsamen Feind dauern. Die zweite wird zur ewigen Bewahrung dieses Friedens auf immer andauern. Damit aber ein soIch heiliges wie frommes Werk durch größere Kraft und unauflösliche Verbindlichkeit gefestigt werde, nimmt jede der beiden Parteien den gemeinsamen Vater, den Papst [Pontifex Maximus], zusammen mit seinen Nachfolgern als Päpsten ehrfürchtig als Schirmherren dieser heiligen Allianz und als Verteidiger und in seiner Eigenschaft als Gewährsmann der Garantie an; es gibt sehr wenig Zweifel, dass seine Heiligkeit dies machen wird, sodass es keine Seite reuen werde, den brennendsten väterlichen Aufforderungen seiner Heiligkeit geneigte Ohren gegeben zu haben und kindlichen Gehorsam entgegengebracht zu haben.Es verpflichten sich mehrfach sowohl die heilige kaiserliche Majestät als auch die heilige königliche Majestät Polens gemeinsam mit den Ständen des Königreiches und des Großherzogtums Litauens, unter der Last der Eidesleistung und der eigenhändigen Unterschrift des gegenwärtigen Vertrages und mit jedem anderen Bund, welches Bündnisses von Fürsten und Völkern fest und unauflöslich machen kann, die gegenwärtig eingegangene Kriegsallianz sakrosankt, unverletzt in allen Punkten, Klauseln, Artikeln durch sich und ihre Nachfolger zu bewahren.Damit sie noch größere Kraft habe und auch Heiligkeit, werden die vortrefflichsten Kardinäle, namentlich der ehrwürdigste Pio und der ehrwürdigste Barberini, gleichsam als Schutzherren und Vertreter ihrer Geschlechter im Lauf von zwei Monaten in den Händen seiner Heiligkeit in der Eidesformel, die in einem abgesonderten Artikel vereinbart und in diesem Vertrag, von beiden Seiten unterschrieben, festgehalten ist, im Namen ihrer Majestäten als ihrer Fürsten körperlich diesen Eid leisten.Gleichfalls annulliert die heilige kaiserliche Majestät die Ansprüche, die aus dem anlässlich der Hilfsleistungen gemachten Vertrag aus der Zeit des Schwedischen Krieges resultieren, und bringt die heilige königliche Majestät und die Republik darüber vollständig zur Ruhe, namentlich erklärt sie aber das aus Ratsbeschluss hervorgegangene Diplom über die Wahl für nichtig und widersagt demselben und ersetzt dem Königreich Polen und seinen freien Abstimmungen auch das Pfand, wenn es eines gibt, und gibt die Titel und Ansprüche :auf die Salzbergwerke von Wieliczka auf ewig vollständig auf und erklärt sie für nichtig.Im Gegenzug lösen und annullieren die heilige königliche Majestät und die Republik Polen alle aus dem oben genannten Vertrag resultierenden Obligationen oder Ansprüche auf ewig, damit, nachdem auf beiden Seiten diese Ansprüche auf ewig entfernt sind, diese gegenwärtige Verbindung alle Skrupel und Vertrauenshindernisse beseitigen kann.Die Parteien, die so in der Allianz des offensiven Krieges verbleiben, werden auf keine Weise und unter keinem Vorwand, selbst wenn einer von den beiden die allergünstigste Gelegenheit angeboten würde, gesondert den Frieden annehmen, außer wenn gleichzeitig und auf einmal beide in denselben Frieden übereinstimmen würden und denselben angenommen haben würden.Diese Kriegsallianz wird zwischen dem durchlauchtigsten und mächtigsten Kaiser, welcher König von Ungarn und Böhmen, Erzherzog von Österreich sowie Herr und Erbe der anderen Länder ist, derart beschaffen sein, dass die Nachfolger seiner Majestät in den Erbkönigreichen und -ländern zu diesem Bündnis angehalten werden sollen und mit denselben Punkten, Klauseln und Bindungen verpflichtet werden mögen, wozu die heilige königliche Majestät Polens und seine Thronerben, das Königreich Polen und das Großherzogtum Litauen wechselseitig verpflichtet werden.Dieselbe Kriegsallianz soll auf die Notlage des türkischen Krieges allein beschränkt werden und wird niemals auf einen anderen, wie auch immer gearteten Krieg, aufgrund gerade irgendeiner Manipulation oder eines Vorwands, ausgedehnt werden können.So erklärt die heilige kaiserliche Majestät kraft der gegenwärtigen Allianz, sechzigtausend Männer in den Krieg nach Ungarn schicken :zu wollen, in welcher Zahl auch zwanzigtausend Hilfstruppen von befreundeten Fürsten der kaiserlichen Majestät und die im Schutz der Festungen verweilenden Legionen enthalten sind.Es kündigen im Gegenzug die heilige königliche Majestät, das Königreich Polen und das Großherzogtum Litauen vierzigtausend für die Kriegsführung Zuständige aus dem Heer und die Mittel zur Verpflegung während desselben Krieges an.Für den Fall aber, dass der Stadt Wien oder der Stadt Krakau eine Belagerung droht, so wird in dieser Zeit sowohl die kaiserliche als auch die königliche Majestät die aktive Verbündung ihrer Waffen gegenseitig und mit den vollständigen Heeren zusagen, und die eine Seite wird der anderen bei der Befreiung jener Stadt, die Hauptstadt und Metropole ist, helfen und für die Zurückdrängung der Belagerung sorgen. Gleichfalls wird jede Partei so viel machen, wie es die Notwendigkeit der Hilfsleistung aufgrund der gegenseitigen Kriegsberatung erfordern wird: mit den vollständigen Streitkräften oder mit einem Teil von diesen. Zu diesem Zweck und zur besonders geheimen Nachrichtenübermittlung werden folglich von jeder der beiden Seiten speziell dazu ausgesuchte kriegserfahrene Beamte sich niederlassen und bei der jeweiligen anderen Seite verbleiben.Ein anderes Mal muss der Krieg mithilfe von Ablenkung geführt werden, nämlich wird sich die heilige kaiserliche Majestät im Königreich Ungarn den wieder zu beanspruchenden Festungen widmen, die königliche Majestät von Polen wird sich bei der Wiedergewinnung in Kamenien, Podolien und der Ukraine anstrengen, und sie werden das im Krieg Erworbene oder Wiederbewohnte von dem Entwendeten den Parteien gemäß dem Recht, wem es zuvor gehört hatte, überlassen. Weil aber der Krieg schon vor der Tür da ist, eine Durchführung der Volksabstimmungen über die zu leistenden Beiträge jedoch nicht so schnell stattfinden kann, deshalb hilft die heilige kaiserliche Majestät mit zwölfhunderttausend [1 200 000] polnischen Gulden, der im Königreich gängigen Währung, dem Königreich Polen und dem Großherzogtum Litauen für die ersten und augenblicklichen Ausgaben des Krieges, und zwar so im Inhalt, dass sie nach der Unterzeichnung des gegenwärtigen Vertrages die Wiedererstattung von dieser Summe niemals von der Republik beanspruchen kann, nichtsdestoweniger wird es freistehen, dafür zu sorgen, dass vom heiligsten Vater eine vollständige Kompensation erfolgen kann.Es verspricht darüber hinaus die heilige kaiserliche Majestät durch die Kraft des gegenwärtigen Vertrages, wie ohne Verzug die wirksamsten Ämter beim katholischen König einzusetzen sind, um die Zehent für die Gebiete seiner Majestät in Italien auszuliefern, nämlich sowohl im Königreich Neapel wie auch im Mailänder Staat, sobald seine Heiligkeit diese auferlegt: die Hilfe dieser Zehenten , die bis zu einem ehrlichen Frieden dauern wird, soll ausschließlich für das Königreich Polen zur Anwendung kommen, wobei in keiner Weise von der heiligen kaiserlichen Majestät beansprucht und festgehalten werden darf, um diese Zehenten für dessen Aufwendungen zu teilen. Weil aber zu dieser Allianz nicht nur christliche Fürsten einzuladen sind, sondern auch darüber hinaus diejenigen zuzulassen sind, die sich anbieten, deshalb verpflichtet sich jede Seite nach Möglichkeit, befreundete und verbündete Fürsten zu ihr einzuladen, dennoch so, dass sich gleichklingende Zustimmung ergebe, wie oft irgendeiner von den Fürsten zuzulassen sein wird, namentlich werden beide Seiten die durchlauchtigsten Lieben der Moskowiter mit aller Sorge zu dieser Gesellschaft einladen und bewegen.Inwieweit es aber sich durch Konsens beider Seiten ergeben würde, dass die eine von den Majestäten in den Burgen anwesend wäre, würde in diesem Fall die allgemeine Leistung bei der anwesenden liegen.Weil ja das Bündnis den alten, zwischen denselben durchlauchtigsten Fürsten, den Königreichen und ihren Herrschaften vereinbarten und angrenzenden Verhandlungen der Grenzen kein Präjudiz zufügen darf, fügt es vielmehr jenen Festigkeit hinzu und leistet Gewähr.Aber der Wortlaut des oben genannten Eides, der von beiden Seiten in den Händen des Papstes durch die vortrefflichsten Kardinäle als Schirmherren und Vertreter zu leisten ist, muss solcher sein:Ich, N. N., schwöre heilig, im Namen des durchlauchtigsten und mächtigsten Fürsten Leopold I., Kaiser und immer Augustus, der auch König von Ungarn und Böhmen und Erzherzog von Österreich und Erbe der anderen Länder ist, durch spezielles Mandat meines Prinzipals dazu unterwiesen, und im Namen der Nachfolger seiner Majestät in den Königreichen der Erbländern. Und: ich, N. N., schwöre heilig, im Namen von Johannes III., dem König von Polen und Großherzog von Litauen, meinem Prinzipal, und im Namen seiner Thronfolger als Könige von Polen und Großherzoge von Litauen und im Namen der gesamten Republik Polen und des Großherzogtums Litauen, mit deren speziellen Mandaten ich dazu beauftragt bin. Weil ja das Offensiv- und Defensivbündnis gegen ungeheuerlichsten Feind des christlichen Namens zwischen den oben erwähnten Majestäten begonnen und in Warschau am 31. Tag des Monats März im gegenwärtigen Jahr 1683 durch die Bevollmächtigten derselben Majestäten beschlossen und durch Unterschrift der Hände befestigt und von denselben, den oben erwähnten Majestäten, vollzogen, dankbar angenommen und durch die Unterschrift der eigenen Hände bekräftigt wurde, in allen Punkten, Pakten, Klauseln, Artikeln und Verpflichtungen mit gutem Glauben gemäß dem Wortlaut und ihrer wahren Bedeutung bekräftigt wurde; wird es der durchlauchtigste und mächtigste Fürst Leopold O., Kaiser und immer Augustus und König von Ungarn und Böhmen und Erzherzog von Österreich, einhalten, aufrechterhalten und erfüllen, und auch die Nachfolger seiner Majestät als Könige von Ungarn und Böhmen und Erzherzöge von Österreich werden es einhalten, aufrechterhalten und erfüllen.Und auch der durchlauchtigste und mächtigste Fürst Johannes III., König von Polen, Großherzog von Litauen, und die Thronfolger seiner Majestät als Könige von Polen und Großherzöge von Litauen die die Stände und Orden etc. des ganzen Königreiches und des Großherzogtums Litauen werden es einhalten, aufrechterhalten und erfüllen.Und sie werden weder Absolution davon fordern noch eine dargebotene annehmen, sofern mir Gott hilft und diese Heiligen Evangelien Gottes.Zur Bestätigung von diesem unterschreiben im Namen ihrer durchlauchtigsten Fürsten durch die Vermittlung ihrer Vollmachten wir, der außerordentliche Legat und außerordentliche Ablegat der erhabensten kaiserlichen Majestät, und wir, der heiligen königlichen Majestät des Königreiches und des Großherzogtums Litauen aus dem Senat und dem Ritterstand abgesandte Kommissare, mit eigenen Händen und befestigen mit Siegeln das, was auch die oben erwähnten heiligen und durchlauchtigsten Majestäten, unsere mildtätigsten Herren, als Fürsten im Zeitraum eines Monats leisten werden. Geschehen in Warschau unter Abhaltung von Generalvollversammlungen [des Sejms] des Königreiches am 31. Tag des Monats März im Jahre des Herrn 1683.Johannes Malachowski, Bischof von Krakau, Nikolaus Stephan Pac, Bischof von Vilnius, Michael Radziejowski, Fürstbischof von Ermland und Samland und Fürst des Heiligen Römischen Reiches, Stanislaus Witwicki, Bischof von Luzk und Brest, Kasimir Opalinski, Bischof von Kulm und Pomesanien, Stanislaus Wolenski, Bischof von Kamieniec, Albert Konstantin Breza, Kastellan [Burggraf] von Posen, Georg Wielhorski, Kastellan von Wolhynien, Wladislaus Los, Kastellan von Kulm.Andreas Potocki, Kastellan von Krakau, Christophorus Grzymultowski, Palatin [Woiwode] von Posen, Kasimir Sapieha, Palatin von Vilnius, der höchste Heeresführer [Großhetman] des Großherzogtums Litauen, Michael Fürst Czartoryski, Palatin von Sandomir, Martian von Kozielsk Oginski, Palatin von Troki, Stanislaus Johannes Jablonowski, Palatin und General der Länder von Rotruthenien, Oberster Heerführer der Heere [Großhetman] des Königreiches Polen, Nikolaus von Granow Sieniawski, Palatin von Wolhynien, Feldherr [Campidux, Feldhetman] der Heere des Königreiches, Martin in Zamošć Zamoyski, Palatin von Lublin, Johannes von Kozielsk Oginski, Palatin von Polozk, Feldherr [Campidux, Feldhetman] der Großherzogtums Litauen. Johannes Antonius Chrapowicki, Palatin von Witebsk, Franziskus Bielinski, Palatin von Marienburg, WladislausDenhoff, Palatin von Pommern, Martin Katski, Kastellan von Lemberg, Generalpräfekt der Artillerie des Königreiches, Stanislaus Karl Lužecki, Kastellan von Podlachien, Otto Felkerzamb, Kastellan von LivlandStanislaus Lubomirski, Oberster Marschall [Großmarschall] des Königreiches, Johannes Wielopolski, Oberster Kanzler [Großkanzler] des Königreiches, Johannes Gninski, Prokanzler [Unterkanzler] des Königreiches, Dominik Nikolaus Fürst Radziwill, Prokanzler [Unterkanzler] des Großherzogtums Litauen, Benedikt Sapieha, Oberster Schatzmeister [Großschatzmeister] des Großherzogtums Litauen, [Hieronim Augustyn] Lubomirski, Ritter des Malteserordens, Marschall des Königshofes, Andreas Zaluski, Großsekretär des Königreiches, nominierter Bischof von Kiew, Kanzler seiner heiligen königlichen Majestät, Christoph Gninski, Referendar des Königreiches, Abt von Wagrowiec, Raphael Graf in Leszno [Leszczynski], Fahnenträger des Königreiches, Hauptmann [Starost] von Dobczyce, Deputierter aus der Provinz Kleinpolens.Johannes Krasinski in Krasne, Referendar des Königs, Hauptmann [Starost] von Warschau, Deputierter aus der Provinz Großpolen, Franziskus Sapieha, Oberststallmeister [Großstallmeister] des Großherzogtums Litauen, Deputierter aus dem Großherzogtum Litauen, Joseph Sluszka, Fahnenträger des Großherzogtums Litauen, Deputierter aus dem Ritterstand, Andreas Johannes von Zydow Zydowski, Vizehauptmann [Stellvertretender Starost] und Burgrichter von Krakau, Martin Olszowski, Hauptmann [Starost] von Wieluń, Martian Czaplic von Szapanow, Unterkämmerer [Succamerar] von Kiew, Deputierter von Kleinpolen, Kasimir Sapieha, Hauptmann [Starost] von Brest, Stephan Zahorowski, Hauptmann [Starost] von Wolodymyr, Deputierter von Kleinpolen, Alexander Przyiemski, Fahnenträger von Kalisz, Hieronymus Kuropatnicki, Landrichter von Lemberg, Deputierter aus Großpolen, Melchior Gurowski, Mundschenk [Pocillator] von Posen, Hyacinth [Jacek] Rostworowski, Fahnenträger von Liv, Jakob Wilkotarski, Stellvertretender Burgrichter von Wschowa, Seraphin Glembocki, Jäger von Inowroclaw, Eustachius Grotus, Hauptmann [Starost] von Raygrod. Diesen nämlichen Vertrag, der uns in allen seinen Artikeln, Punkten, Klauseln vorgelesen wurde, haben wir bestätigt, ratifiziert und approbiert. Eben denselben bestätigen, ratifizieren und approbieren wir durch das gegenwärtige Schreiben, und wir versprechen mit königlichem Wort für uns und für unsere Nachfolger als Könige von Polen und Großherzöge von Litauen, für die Stände des Königreiches und Großherzogtums Litauen, alles und jedes Einzelne, das gemäß der vorn eingefügten Übereinkunft durch die Bevollmächtigten verhandelt und beschlossen wurde, vollständig, strikt und unverletzlich einzuhalten. Zur Beglaubigung und zum Zeugnis dieses ausgefertigten Briefes durch Unterschrift unserer Hand und durch Anbringung unseres königlichen Siegels. Dieses wurde gegeben in Warschau am 31. Tag des Monats Mai [sic!] im Jahr des Herrn 1683, unseres Königtums aber im zehnten.Johannes KönigChristophorus Taranowski,aus Krakau, Warschauer Kanoniker und Sekretär der königlichen Majestät [Crac. Vars. Canc. Rgae. Mittis. Secrs.].Übesetzung aus dem Lateinischen von Patrick Fiska {vgl. Kat.-Nr. 61 )