Der gelbe Ring - zur Kennzeichnungspflicht für Juden

Dokument 14

Die Vorläufer des gelben Judensterns im Nationalsozialismus als zwangsverordnete Stigmatisierung jüdischer Bevölkerung finden sich seit dem Mittelalter: Judenhass in allen Facetten (Vorurteile, Kriminalisierung, Segregation, Vertreibung und Pogrome) ist Zeitgeist und geistiger Nährboden für das Judenpatent von Ferdinand I. (1551).

Die Situation der jüdischen Bevölkerung in den habsburgischen Erblanden in der Frühen Neuzeit war von den Zäsuren des späten Mittelalters geprägt, die für die jüdischen Gemeinden vor allem Tod und Vertreibung gebracht hatten. Mit der Wiener Gesera 1420/21, bei der die jüdische Gemeinde Wiens vertrieben wurde, die in Wien verbliebenen Jüdinnen und Juden verbrannt wurden und die in weiterer Folge Vertreibungen in Nieder- und Oberösterreich nach sich zog, endete das jüdische Leben in österreich.

Neuansiedlungen im Gebiet des heutigen Niederösterreichs fanden erst 1496 statt, als Kaiser Maximilian I. es den vertriebenen Juden aus der Steiermark und Kärnten gestattete, sich hier anzusiedeln. Dahinter standen vor allem finanzielle überlegungen, da Maximilian Interesse daran hatte, die Juden als Steuerobjekte nicht zu verlieren. Außerdem waren sie als Kreditgeber wichtig. Lange konnte die jüdische Bevölkerung allerdings nicht in Ruhe leben, immer wieder war sie von Ausweisungen bedroht. Diese wurden vor allem von den Landständen gefordert, die von der Präsenz jüdischen Lebens nicht profitierten, da nur der Landesfürst von der Anwesenheit der Juden finanzielle Vorteile genoss. So wurden sogar mehrmals Ausweisungsdekrete erlassen, die aber meist nur unvollständig oder gar nicht befolgt wurden.

Kennzeichnungspflichten für Angehörige von bestimmten Bevölkerungsgruppen waren keine Erfindung der Frühen Neuzeit. Das IV. Laterankonzil forderte 1215, dass Juden oder Muslime spezielle Kennzeichen an ihrer Kleidung tragen sollten, damit sie sofort als Angehörige ihrer Glaubensrichtung zu erkennen waren. Ein bekanntes Beispiel ist der so- genannte „Judenhut“, ein konisch zulaufender, breitkrempiger Hut, der ursprünglich Teil der Tracht jüdischer Männer in Europa gewesen war. Im Laufe des 14. Jahrhunderts wird es für jüdische Männer in Deutschland verpflichtend, diesen Hut zu tragen. Das berühmte Judenbuch der Scheffstraße zu Wien vom Ende des 14. Jahrhunderts enthält eine Darstellung des Judenmeisters Lesir, der solch einen Hut trägt.

Das 1551 von Ferdinand I. erlassene Mandat, das die Juden in den österreichischen Ländern zwang, auf der linken Brustseite einen runden gelben Stoffring zu tragen, hatte reichsrechtliche Vorbilder. Schon die Reichspolizeiordnung von 1530 sah vor, dass Juden solch einen gelben Kreis gut sichtbar auf ihrer Kleidung anzubringen hatten. Ziel war die Trennung der jüdischen Bevölkerung von der christlichen. Als Grund nannte das Mandat des Kaisers die üblichen stereotypen Vorwürfe gegen Juden: Sie seien böse, sie seien Wucherer, und das Mandat das Kaisers bezichtigte sie ganz generell, dass sie sich „ärgerlicher Taten“ schuldig gemacht hatten. Als Buße, wenn sie ohne den gelben Ring auf der Brust angetroffen wurden, konnte den Juden ihre Kleidung und das Hab und Gut, das sie bei sich trugen, weggenommen werden. Sollte ein Jude dreimal ohne den gelben Ring angetroffen werden, drohte ihm und seiner Familie die Ausweisung aus den österreichischen Ländern. Auf Dauer ließ sich dieses Mandat allerdings nicht durchsetzen, schon die mährischen Stände wehrten sich dagegen, da sie für ihre Juden gravierende Nachteile fürchteten. Auch war es den Juden erlaubt, den gelben Ring auf Reisen nicht zu tragen, da dies wohl Anlass für übergriffe seitens christlicher Reisender gewesen wäre. Das Mandat scheint sich nicht überall flächendeckend durchgesetzt zu haben; es sind einige Beschwerden darüber dokumentiert, die beklagen, dass sich Juden nicht an die Kennzeichnungspflicht halten würden. In der Theorie hatte das Mandat in Wien bis 1624 Bestand, damals erhielt die jüdische Gemeinde Wiens ein neues Privileg. In Niederösterreich galt es weiterhin, es wurde auch im Privileg für die Landjuden im Land unter der Enns von 1656 nicht aufgehoben.

Das Mandat Kaiser Ferdinands fügt sich in eine Tradition der Diskriminierung und Ausgrenzung von Juden ein. Als direktes Vorbild für den nationalsozialistischen Judenstern steht es für eine Politik, die in der Zeit der nationalsozialistischen Terrorherrschaft in den Holocaust münden sollte. Die Ausfertigung des Mandats selbst ist ganz der modernen Form des gedruckten Patents verpflichtet. Die Unterschrift des Kaisers ist nicht mehr eigenhändig, sondern wurde mit einem Unterschriftenstempel angebracht. Neben den Kanzleivermerken und der Unterschrift des kaiserlichen Sekretärs ist der gelbe Ring zu sehen, damit jeder auch visuell den rechtlichen Inhalt des Mandats verstehen konnte. Das kaiserliche Siegel war mittig angebracht, ist aber auf unserem Stück abgefallen.

– Thomas Just –

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Kennzeichnungspflicht für Juden

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Mandat Kaiser Ferdinands I. über die Kennzeichnungspflicht für Juden. 1. August 1551, Wien.